Fragen und Antworten für Begleitpersonen
Als „Begleitperson“ in STH haben Sie für den Pflegebedürftigen eine unterstützende Funktion. Sofern gesundheitlich möglich, sollen die Pflegebedürftigen sich selbst regelmäßig zu ihrem Gesundheitszustand im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) äußern. Dabei stehen 7 kurze Gesundheitsfragen im Fokus, die leicht mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können. Nur wenn Ihr Pflegebedürftiger dazu selbst nicht in der Lage ist, nehmen Sie diese Eintragungen im DiG bestenfalls wöchentlich vor.
Es kann im Einzelfall sein, dass der an STH teilnehmende Hausarzt oder die Hausärztin Ihres Pflegebedürftigen darum bittet, über einen begrenzten Zeitraum zusätzliche Beobachtungen einzutragen, z.B. zum Blutdruck oder Schmerzen. Diese Einschätzungen zum Gesundheitszustand helfen der Hausarztpraxis, gesundheitliche Bedarfe früher zu entdecken und einzugreifen. Sie brauchen als Begleitperson dafür eindeutig kein „Gesundheitsexperte“ sein; Sie beantworten die Fragen zum Gesundheitszustand einfach so gut wie möglich.
Bitte beachten Sie: An STH teilnehmende Hausarztpraxen sind nicht verpflichtet, täglich in das DiG zu schauen. Wenn Sie bedenkliche Gesundheitsveränderungen bei Ihrem Pflegeempfangenden bemerken, setzen Sie sich bitte abhängig vom Bedarf direkt mit der Arztpraxis des Pflegebedürftigen oder anderen Versorgern in Verbindung. Sind die passenden Ansprechpartner nicht erreichbar und Sie haben den Eindruck, die Situation benötigt zeitnah Unterstützung, nutzen Sie bitte die Rufnummer der STH-Leitstelle! In der STH-Leistelle wird das medizinisch geschulte Personal bei Bedarf direkt weitere Versorger einbinden, z.B. die Malteser Hilfsdienste, die Johanniter Unfallhilfe oder Ärztinnen und Ärzte für eine telefonische Beratung oder einen Hausbesuch.
Sie haben bisher bei akuten Gesundheitsproblemen die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die 116 117 gewählt? Während Ihr Pflegebedürftiger an STH teilnimmt, nutzen Sie bitte nur noch die Rufnummer der STH-Leitstelle. Das hat für Sie zwei große Vorteile:
Sie erreichen den Leitstellenmitarbeitenden schneller und
Dieser Leitstellenmitarbeitende hat für STH-Patientinnen und -Patienten mehr Optionen, um eine Versorgung zu Hause zu ermöglichen (der Mitarbeitende kann zum Beispiel einen Pflegedienst zu Ihnen schicken oder Ärztinnen und Ärzte der Charité telemedizinisch einbinden).
Informieren Sie gerne das Umfeld Ihres Pflegebedürftigen, dass diese die STH-Leitstelle ebenfalls für Ihren in STH eingeschriebenen Pflegbedürftigen nutzen können.
Für Ihren Arbeitsaufwand als Begleitperson erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Jeder Pflegebedürftige, der an STH teilnimmt, muss über eine volljährige Begleitperson verfügen. Dies können beispielsweise sein: Familienangehörige, Nachbarn, Freunde, Ehrenämtler oder auch Pflegedienste. Ideal wäre, wenn Sie als Begleitperson mindestens ein Mal pro Woche im Kontakt mit dem Pflegebedürftigen sind.
Es ist wichtig, dass entweder Sie als Begleitperson oder der Pflegebedürftige ein Smartphone, Tablet oder Computer besitzen, Zugang zum Internet und eine E-Mail-Adresse haben. Mit Internetzugang können Sie von überall aus Daten im Digitalen Interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) eintragen oder ansehen. Mit der E-Mail-Adresse erhalten Sie Zugang zum DiG sowie Erinnerungsemails, wann Daten im DiG einzutragen sind.
Ja, wenn Sie erfolgreich in STH eingeschrieben wurden, wird Ihr Aufwand wird mit 20 Euro pro Quartal vergütet. Betreuen Sie mehrere Pflegebedürftiger, erhöht sich der Betrag entsprechend. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rolle auch ausführen (siehe vorherige Frage "Welche Aufgaben habe ich als Begleitperson in STH?"). Das Geld wird immer einige Wochen nach Quartalswechsel automatisch auf das Bankkonto überwiesen, das Sie im Rahmen Ihrer Einschreibung angegeben haben. Änderungen an der Kontoverbindung oder Abrechnungsfragen können Sie gerne direkt an die STH-Studienzentrale der Charité melden.
Der Ablauf ist wie folgt:
Einschreibung: Lassen Sie sich im Idealfall über die Hausarztpraxis in STH einschreiben, die Ihren Pflegebedürftigen betreut. Sollte die Hausarztpraxis Ihres Pflegebedürftigen nicht an STH teilnehmen, können Sie Ihre Teilnahmeerklärung direkt unterschrieben im Original an die STH-Studienzentrale der Charité senden. Die Studienzentrale informiert Sie nach Prüfung Ihres Teilnahmedokuments und des Teilnahmedokuments des Pflegebedürftigen per Post oder E-Mail, ob Ihre Teilnahme bestätigt werden kann.
Kurzschulung: Sie und/oder Ihr Pflegebedürftiger werden eingeladen, einmalig an einer Kurzschulung zum "Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch" (DiG) teilzunehmen: Anmeldung zur Schulung.
DiG befüllen: Sie können anschließend weitere Informationen in das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch einfügen, die Sie mit Klick au den Knopf "Hausarzt informieren, dass Daten ausgefüllt wurden" abschließen (siehe Anleitung zum DiG).
Nachdem Ihre Eintragungen im DiG von der teilnehmenden Hausarztpraxis oder dem STH-Arzt der Charité im DiG bestätigt wurden, können Sie und das Umfeld Ihres Pflegebedürftigen bei akutem Beratungs- oder Versorgungsbedarf die STH-Leitstelle anrufen.
Mit erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie durch die STH-Studienzentrale der Charité Ihre Einwahldaten in das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch (DiG). Auch Ihr Pflegebedürftiger erhält eine gesonderte Information mit persönlichen Einwahldaten. Das DiG ist immer ganz unten über die Startseite dieser Webseite erreichbar: www.sth-berlin.org bzw. auch direkt über diesen Link anwählbar: https://tagebuch.sth-dig.org/login.php
ACHTUNG: Sie als Begleitperson erhalten andere Zugangsdaten zum DiG als Ihr Pflegebedürftiger. Bitte vertauschen Sie die Zugänge nicht!
An die im Zuge der Einschreibung angegebene Email-Adresse wird regelmäßig eine Email geschickt, die Sie (und ggf. Ihren Pflegeempfangenden) an das Ausfüllen der 7 Gesundheitsfragen erinnert. Es reicht aus, wenn einer von Ihnen beiden diese Fragen für den Pflegebedürftigen beantwortet.
Es ist hilfreich, wenn sich mehrere Personen um Ihren Pflegebedürftigen kümmern.
Zugleich kann in STH pro Pflegebedürftigen nur eine Person als offizielle Begleitperson eingeschrieben werden und auch nur eine Person die Aufwandsentschädigung erhalten.
Dokumentation im DiG: Es sollte möglichst nur die Begleitperson die Eintragungen im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch vornehmen, die in STH eingeschrieben ist.
Anruf bei der STH-Leitstelle: Natürlich können alle Personen, die sich um Ihren Pflegebedürftigen gesundheitliche Sorgen machen, bei der STH-Rufnummer um Unterstützung bitten. Wir begrüßen es sehr, wenn Sie die Rufnummer allen Personen mitteilen, die sich um Ihren Pflegebedürftigen kümmern, z.B. auch unterstützenden Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn oder dem regulären Pflegedienst.
Ja, ein Wechsel ist möglich, sofern die neue Begleitperson alle Voraussetzungen erfüllt (siehe Frage "Welche Voraussetzungen muss ich als Begleitperson erfüllen?").
Bitte beachten Sie, dass jeder Wechsel der Begleitperson bedeutet, dass sich die neue Begleitperson neu in das STH-Programm einschreiben muss (siehe Frage "Wie kann ich zur offiziellen Begleitperson werden?"). Wenn Sie bei der STH-Studienzentrale Ihre Kündigung einreichen, sollte die Einschreibung einer neuen Begleitperson innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Nur so kann Ihr Pflegebedürftiger weiter von STH profitieren.
Das Versorgungsangebot von STH endet für alle Teilnehmer automatisch spätestens am 30.06.2026. Eine Kündigung am Ende von STH ist nicht nötig.
Ändert sich vorher bereits etwas an den Einschlusskriterien Ihres Pflegebedürftigen, kann dies dazu führen, dass auch Sie aus dem Programm ausscheiden müssen (siehe Menüpunkt "Fragen/Patientin | Patient" > "Was muss ich als Patientin oder Patient erfüllen, um an STH teilnehmen zu können?").
Sollte Ihr Pflegebedürftiger innerhalb der Studienlaufzeit versterben, teilen Sie dies bitte der an STH teilnehmenden Hausarztpraxis mit, über den die Einschreibung in das Programm erfolgte, sowie der STH-Studienzentrale. Nimmt die Praxis nicht teil, wenden Sie sich bitte direkt an die STH-Studienzentrale.
Sofern Sie selbst die Voraussetzungen als Begleitperson nicht mehr erfüllen oder Fragen haben, kontaktieren Sie gerne ebenfalls die STH-Studienzentrale der Charité.
Besuchen Sie als Begleitperson bei offenen Fragen gerne unsere digitale Informationsveranstaltung.
Oder wenden Sie sich bitte…
...bei medizinischen Fragen sowie Interesse an einer Einschreibung in „Stay@Home – Treat@Home“ (STH) an die Hausarztpraxis, die Ihren Pflegebedürftigen betreut. Sofern die Hausarztpraxis (noch) nicht an STH teilnimmt, wenden Sie sich gerne direkt an die STH-Studienzentrale.
...bei Fragen zur Aufwandsentschädigung für Begleitpersonen oder sonstigen Themen wenden Sie sich gerne direkt an die STH-Studienzentrale der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Katrin Haug und Silke Piedmont unter info@sth-berlin.org sowie +49 30 450 552 787.
