
Fragen und Antworten für Hausarztpraxen
STH erleichtert Ihnen eine frühzeitige Intervention bei gesundheitlichen Problemen Ihrer Patientinnen und Patienten dank des Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuchs (DiG), der Einbindung einer Begleitperson von Patientinnen und Patienten sowie dank zusätzlicher Versorger, die im Rahmen von STH einbezogen werden können. Daraus resultiert:
Entlastung für Sie als Hausärztin oder Hausarzt, da ein Versorgungsnetzwerk Ihre Patientinnen und Patienten bei akuten Problemen unterstützt, wenn Sie nicht erreichbar sind
Rettungsfahrten und Krankenhauseinweisungen können häufiger vermieden werden
Erhöhter hausärztlicher Aufwand nach Krankenhausentlassung entfällt
Informationsflüsse aus Ihrer Praxis und in Ihre Praxis verbessern sich dank des Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuches (DiG)
Ihre Patientinnen und Patienten sowie derer Begleitpersonen werden stärker eingebunden; es wird deren Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz gestärkt
Entlastungs-Beispiel #1: Wenn Sie im DiG ärztliche Anordnungen notieren oder neue Laborwerte und einen Medikationsplan hochladen, sind diese Informationen unmittelbar zugänglich für den Pflegebedürftigen und dessen Begleitperson. Pflegebedürftige können so rascher versorgt werden und Ihr Praxisaufkommen wird reduziert, da eine Abholung oder Verschickung per Post/Fax entfällt.
Entlastungs-Beispiel #2: Pflegebedürftige und Ihre Begleitpersonen können zudem im DiG Gesundheitsbeobachtungen und Messwerte (z.B. zum Blutdruck) eintragen. So haben Sie einen raschen, übersichtlichen Eindruck des Verlaufs und können schneller darüber entscheiden, ob eine Einbestellung oder ein Hausbesuch nötig ist oder nicht. Lange Telefonate oder das Entziffern handschriftlicher Aufzeichnungen gehören der Vergangenheit an.
Entlastungs-Beispiel #3: Wird der Pflegebedürftige durch das Versorgungsnetzwerk unterstützt, finden Sie die Dokumentation der Akutversorgung umgehend im DiG – und müssen nicht auf einen oft schwer zu entziffernden Durchschlag hoffen, der in die Praxis gebracht, gemailt oder gefaxt werden muss. Das verringert Ihren Aufwand als Praxisteam und steigert die Versorgungsqualität.
Zudem wird Ihre Teilnahme vergütet – und zwar deutlich besser als die EBM-Vergütung im Rahmen des Notfalldatenmanagements. Details hierzu erhalten Sie direkt über die STH-Studienzentrale.
Die Vorteile für Ihre Patientinnen und Patienten finden Sie im drei-minütigen Film oder im Menü unter "Fragen > Patientin | Patient".
Pflegebedürftige können teilnehmen, wenn sie
mindestens 60 Jahre alt sind und in Berlin leben,
pflegebedürftig sind (z.B. Barthel <80 oder bewilligter Pflegegrad),
ambulant/häuslich leben (z.B. privat oder betreutes Wohnen, jedoch nicht in einem Pflegeheim),
eine Begleitperson haben, die ebenfalls am STH-Programm teilnimmt (bei Bedarf kann die STH-Studienzentrale ggf. auch ehrenamtliche Begleitpersonen vermitteln),
bei einer am Projekt beteiligten gesetzlichen Krankenkasse versichert sind: >> Übersicht Krankenkassen.
Begleitperson kann beispielsweise sein: Angehöriger, Freund, Nachbar, Ehrenamtlicher oder auch ein Pflegedienst. Diese Begleitperson sollte sprachlich und technisch in der Lage sein, regelmäßig Daten im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) zu füllen, sofern der Pflegebedürftige selbst nicht dazu in der Lage ist. Auch die Begleitpersonen erhält für ihre Unterstützung eine Aufwandsentschädigung.
Es ist wichtig, dass die Begleitperson oder der Pflegebedürftige regelmäßig Zugang zum Internet hat. Diese Voraussetzung ist nötig, um im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) regelmäßig den aktuellen Gesundheitszustand einzutragen.
Zudem gibt es ein übersichtliches DinA4-Blatt zu den Teilnahmebedingungen, das Ihnen und Ihrem Praxispersonal die Einschreibung erleichtert.
Informieren Sie bitte die STH-Studienzentrale, wenn Ihr in STH eingeschriebener Pflegbedürftiger nicht mehr die o.g. Kriterien erfüllt; beispielsweise, wenn der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim umzieht. Über eine Kurzzeitpflege brauchen Sie die Studienzentrale hingegen nicht informieren.
Alle im Bereich der KV Berlin zugelassenen, ermächtigten oder angestellten Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sind herzlich eingeladen, sich in "Stay@Home – Treat@Home" einzuschreiben.
Ihre Praxis muss über ambulant gepflegte Patientinnen oder Patienten verfügen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Sie bzw. Ihre Praxis benötigt einen EDV-Arbeitsplatz mit Internetzugang zum browserbasierten „Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch“ (DiG). Im Idealfall nutzen Sie hierfür den gleichen Computer, auf dem auch Ihre reguläre Praxissoftware installiert ist, da Sie so einfach grundlegende Daten (wie Krankenversichertennummer, bundeseinheitlichen Medikationsplan) in das DiG eintragen bzw. hochladen können. Ihr Praxispersonal kann bei diesen Aufgaben unterstützen.
Zu guter Letzt benötigen Sie eine Email-Adresse, an die auch automatisiert Erinnerungen an die Aufgaben in STH geschickt werden.
Für die folgenden Aufgaben werden Hausarztpraxen entlohnt:
Einschreibung: Hausarztpraxen schreiben geeignete Patienten und deren Begleitperson in "Stay@Home – Treat@Home" ein (Einschreibeunterlagen: Anlagen 2 und Anlage 3). Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen können sich mit Ihren Fragen gerne auch an die STH-Studienzentrale wenden.
Reguläres Monitoring & Datenpflege: Es ist wichtig, dass Sie mindestens einmal pro Quartal im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) die Eintragungen Ihres Pflegebedürftigen oder dessen Begleitperson lesen. Hierbei handelt es sich größtenteils um standardisierte Fragen, die mit wenig Aufwand gesichtet werden können. Natürlich profitiert Ihr Pflegebedürftiger davon, wenn Sie auch häufiger in das DiG schauen und die eingetragenen Selbstbeobachtungen verfolgen, um Interventionsbedarfe rechtzeitig zu bemerken.
Für Pflegebedürftige, Begleitpersonen sowie alle Versorger in einem akuten STH-Event ist es hilfreich, wenn Ihre hausärztlichen Eintragungen im DiG stets auf dem aktuellem Stand sind. Daher ist es wünschenswert, dass Sie beispielsweise neue Diagnosen oder Medikationspläne immer zeitnah im DiG aktualisieren.
Nachbetreuung eines “STH-Events” bzw. Akutfalls: Ihre Pflegebedürftigen werden im Rahmen einer STH-Schulung darauf hingewiesen, dass sie sich bei einem akuten Beratungs- oder Behandlungsbedarf, der aus ihrer Sicht keinen Notfall darstellt, weiterhin an Sie als Hausarzt wenden sollen. Sofern Sie nicht verfügbar sind, können Pflegebedürftige oder ihr Umfeld die STH-Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin anrufen. Bei einem solchen Anruf in der STH-Leitstelle werden durch die dann beteiligen Versorger kurze Eintragungen im DiG vorgenommen. Diese Informationen können Ihnen als Hausärztin oder Hausarzt dabei helfen, den Patienten besser nachzubetreuen. Daher werden Sie nach einem solchen STH-Event per Email gebeten, die neuen Informationen im DiG zu prüfen.
Sollte ein Pflegebedürftiger das STH-Programm kündigen oder die Einschlusskriterien nicht mehr erfülle, bitten wir Sie zudem, diese Information an die STH-Studienzentrale der Charité – Universitätsmedizin Berlin weiterzuleiten.
Details zur Vergütung beantwortet Ihnen gerne die STH-Studienzentrale. Die Abrechnung erfolgt automatisiert. Sie haben damit keinen Arbeitsaufwand.
Ihre eigene Teilnahmeerklärung herunterladen (Anlage 1) und unterschrieben per Post an die STH-Studienzentrale der Charité schicken
Sobald Sie durch die Charité per Post eine Teilnahmebestätigung erhalten haben, Schulung von STH nutzen (>> Anmeldung)
Pflegebedürftige im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch mit Button "Versorgung starten" freischalten.
Um Ihnen und Ihrem Praxispersonal eine Einschreibung der Pflegebedürftige und Begleitpersonen zu erleichtern, finden Sie hier eine Übersicht zu den Teilnahmebedingungen.
Wenn Sie genauer wissen möchten, wie der Prozess zwischen der STH-Studienzentrale und Ihren Pflegebedürftigen verläuft und ab wann Sie im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch die neue Versorgung starten können, werden Sie in dieser Checkliste zum STH-Start fünding.
Das Versorgungsangebot von STH endet voraussichtlich am 31.12.2025. Bis zum 30.06.2025 ist es natürlich jederzeit möglich, dass Sie noch zusätzliche Pflegebedürftige bzw. Begleitpersonen in das STH-Programm einschreiben.
Wenn Sie sich in STH einschreiben, erhalten Sie durch die Charité Ihre Einwahldaten in das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch (DiG).
Die Charité schickt zudem an Ihre eingeschriebenen Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen eine gesonderte Information mit persönlichen Einwahldaten.
Das jeweilige DiG ist immer ganz unten über die Startseite dieser Webseite erreichbar: www.sth-berlin.org
Ein Pflegebedürftiger kann nur durch einen Hausarzt bzw. eine Hausärztin in das Programm eingeschrieben werden.
Es ist leider nicht möglich, dass mehrere Hausärzte sich für ein und den selben Pflegebedürftigen die Aufgaben teilen, die im Rahmen von STH anfallen. Das Teilen eines Accounts für das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch (DiG) unter mehreren Ärzten ist nicht zulässig. Dabei ist auch unerheblich, ob es sich um eine Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder ein MVZ handelt.
Jeder Hausarzt, jede Hausärztin muss sich namentlich in das STH-Programm einschreiben. Es ist möglich, dass mehrere Ärztinnen und Ärzte pro Praxis an STH teilnehmen und dabei unterschiedliche STH-Patientinnen und Patienten betreuen.
Nachdem Sie und Ihre pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten erfolgreich in STH eingeschrieben sind:
Sie bestätigen ein Mal pro Quartal im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG), dass Sie die Patienten-Daten geprüft und aktualisiert haben (Anleitung, Kapitel 4.6 "Quartalssichtung der Patientendaten durch Hausarzt").
Sofern Ihr Patient bzw. dessen Umfeld die STH-Rufnummer in Anspruch genommen hat, bestätigen Sie kurz im DiG, dass Sie die neuen Eintragungen zum “STH-Event” gelesen haben (Anleitung, Kapitel 5).
Wenn Sie diese beiden Aufgaben regelmäßig ausführen, führt dies automatisch zu einer Überweisung an Sie durch die Charité. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund der dazugehörigen Prüfungen nach dem Quartalswechsel noch mehrere Wochen dauern kann, bis die Überweisung ausgelöst wird. Bei Rückfragen zur automatisierten Abrechnung wenden Sie sich bitte an die STH-Studienzentrale der Charité .
Prinzipiell können Sie das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch von jedem Endgerät nutzen, das über Internetzugang verfügt. Da das DiG über einen Internetbrowser erreicht wird, können Sie jederzeit das Endgerät wechseln. Das DiG ist so konzipiert, dass Sie oder Ihr Praxispersonal wichtige Informationen aus Ihrer Praxissoftware in das DiG übertragen können. Einzelne Teile können durch “Kopieren+Einfügen” in das DiG übertragen werden; Dateien (wie Medikationsplan) können direkt als PDF hochgeladen werden. Daher bietet es sich an, von einem Arbeitsplatz aus zu arbeiten, an dem Sie sowohl Zugriff auf Ihre Praxissoftware als auch auf das Internet haben.
Bitte beachten Sie: Das DiG und Ihr reguläres Paxissoftwaresystem laufen parallel. Es ist wichtig, dass die Daten im DiG möglichst aktuell sind (z.B. durch Ihre Praxis der aktuelle Medikationsplan hochgeladen wird).
Ein großer Vorteil des DiG: Wenn Sie im DiG beispielsweise ärztliche Anordnungen notieren oder neue Laborwerte und einen Medikationsplan hochladen, sind diese Informationen unmittelbar zugänglich für den Pflegebedürftigen und dessen Begleitperson.
Wenn für Ihren Pflegebedürftigen bei einem akuten Versorgungs- oder Beratungsbedarf ein Anruf bei der STH-Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgt, können weitere Versorger des STH-Programmes eingebunden werden: Dies sind
telefonisch beratende Ärzte
fahrende Bereitschaftsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung,
Hilfsorganisationen (Malteser, Johanniter) und
telemedizinisch angebundene Ärzte der Zentralen Notaufnahme der Charité am Campus Benjamin Franklin.
Die Koordination dieser Leistungserbringer erfolgt primär über die STH-Leitstelle; eine direkte Anwahl einzelner Akteure durch Sie als Hausarzt oder Hausärztin ist nicht vorgesehen. In einem akuten Versorgungsfall (“STH-Event”) tragen diese Akteure über das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch (DiG) wichtige Informationen zum Behandlungsanlass und ggf. stattgefundenen Maßnahmen ein, die Sie als Hausärztin oder Hausarzt umgehend einsehen können. Bitte nutzen Sie nur im Einzelfall die im DiG hinterlegten Kontaktdaten der zusätzlichen STH-Leistungserbringer, wenn Sie eine konkrete Rückfrage zum stattgehabten STH-Akutfall bzw. „STH-Event“ haben. Es ist explizit nicht vorgesehen, dass Hausärztinnen oder Hausärzte sich durch die STH-Leistungserbringer konsiliarisch beraten lassen oder der eigentlich zuständige Pflegedienst durch STH-Leistungserbringer ersetzt wird.
Bitte tragen Sie im Digitalen interaktiven Tagebuch (DiG) ein, wenn Sie für einen längeren Zeitraum keine Patientenversorgung übernehmen können (z.B. eigene Erkrankung oder Urlaub), siehe: Anleitung, Kapitel 6 "Abwesenheiten (wie Urlaub) eintragen".
Ihren Pflegebedürftigen wird dann auch im DiG angezeigt, dass Sie nicht erreichbar sind. Pflegebedürftige können dann im Akutfall den Hausarzt nutzen, den Sie als Vertretung angegeben haben. Sollte dieser nicht erreichbar sein, gilt wie immer: In STH eingeschriebene Pflegebedürftige und deren Umfeld können in einem Akutfall über die STH-Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Unterstützung für den Pflegebedürftigen erhalten.
Die Versorgung durch STH endet automatisch spätestens am 30. Juni 2026. Eine Kündigung ist nicht nötig.
Wird bis dahin von Ihrem in STH eingeschriebenen Pflegebedürftigen oder dessen Begleitperson eine Teilnahmebedingung nicht mehr erfüllt, melden Sie sich bitte in der STH-Studienzentrale der Charité.
Unsere Ansprechpartnerinnen für Hausärztinnen und Hausärzte sind: Dr. Irmgard Landgraf & Study Nurse Birgit Liehr unter hausaerzte@sth-berlin.org sowie Telefon: + 49 176-14373602
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich gerne direkt an die STH-Studienzentrale der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Fr. Katrin Haug & Silke Piedmont unter info@sth-berlin.org sowie +49 30 450 552 787
Für Ihre Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen haben wir eine eigene Übersicht mit Antworten zu häufigen Fragen zusammengestellt:
Während für Hausärzte alle Anliegen gerne an Frau Dr. Irmgard Landgraf und Study Nurse Birgit Liehr gerichtet werden können (hausaerzte@sth-berlin.org; +49 176 143 73 602), können sich Pflegebedürftige und deren Begleitpersonen gerne direkt an die STH-Studienzentrale der Charité (info@sth-berlin.org; +49 30 450 552 787) wenden.
