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  • Was bietet "Stay@Home – Treat@Home" (STH)?
    „Stay@Home – Treat@Home" (STH) verbessert die Versorgung von Menschen, die zu Hause gepflegt werden. STH erleichtert, dass bei Ihnen ein kritischer Gesundheitszustand früher erkannt und behandelt wird. So können Verschlechterungen vermieden werden. Es ist öfter eine Versorgung zu Hause möglich. Sie müssen seltener in ein Krankenhaus. Dies wird erreicht durch: Digital unterstützte, engmaschige Kommunikation mit Ihrem Hausarzt, Ihrer Hausärztin Zusätzlich Unterstützung z.B. durch telefonische Beratung oder Hausbesuche, wenn Ihr Hausarzt oder Ihr regulärer Pflegedienst nicht erreichbar sind Bessere Informationsflüsse zwischen allen Leistungserbringern des STH-Unterstützungsnetzwerkes, die sich im Bedarfsfall um Sie kümmern.
  • Was muss ich als Patientin oder Patient erfüllen, um an STH teilnehmen zu können?
    Sie können an "Stay@Home – Treat@Home" (STH) teilnehmen, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind und in Berlin leben pflegebedürftig sind zu Hause leben (z.B. betreutes Wohnen, jedoch nicht in einem Pflegeheim leben) von einem Hausarzt versorgt werden, der an STH teilnimmt bei einer am Projekt beteiligten gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und eine Begleitperson haben, die ebenfalls an STH teilnimmt. Begleitpersonen können beispielsweise sein: Angehörige, Freunde, Nachbarn oder auch ein Pflegedienst. Begleitpersonen erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung. Es können bereits Pflegebedürftige folgender Krankenkassen in STH eingeschrieben werden: BAHN-BKK BKK B. Braun Aesculap BKK Deutsche Bank energie BKK Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin Siemens-Betriebskrankenkasse Salus BKK Techniker Krankenkasse. Wir informieren Sie auf dieser Webseite umgehend, wenn weitere Krankenkassen hinzukommen. Ihre Begleitperson oder Sie sollten Zugang zum Internet, ein internet-fähiges Endgerät (z.B. Tablet, Smartphone) und eine E-Mail-Adresse haben. Diese Voraussetzung ist nötig, damit einer von Ihnen im DiG Ihren aktuellen Gesundheitszustand eintragen kann. Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin bitte, wenn Sie nach Einschreibung in STH nicht mehr die oben genannten Bedingungen erfüllen, zum Beispiel, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen. Über eine Kurzzeitpflege brauchen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin hingegen nicht informieren.
  • Nach welchen Kriterien wähle ich meine Begleitperson aus?
    Damit Sie an STH teilnehmen können, benötigen Sie eine Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt ist. Begleitpersonen haben im STH-Programm eine unterstützende Funktion. Wenn den Begleitpersonen beispielsweise Veränderungen an Ihrem Gesundheitszustand auffallen, können sie diese wertvollen Informationen im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin weiterleiten. Begleitpersonen können beispielsweise sein: Familienangehörige, Nachbarn, Freunde oder auch Pflegedienste. Wählen Sie eine Person als Begleitperson, mit der Sie in regelmäßigem Kontakt stehen möchten. Wenn Sie mehrere potentielle Begleitpersonen zur Auswahl haben, lohnt es sich meist jene auszuwählen, die in Ihrer Nähe wohnen und denen Sie Zugang zu Ihren Wohnräumen ermöglichen möchten. Beispielsweise im Fall von Stürzen kann die Begleitperson dann Ihre Wohnräume rasch betreten und bei Bedarf über die STH-Leitstelle zusätzliche Hilfe erhalten (z.B. durch Hilfs- oder Pflegedienste oder Ärztinnen und Ärzte). Es ist wichtig, dass entweder Sie als Pflegebedürftiger oder Ihre Begleitperson ein Smartphone, Tablet oder Computer besitzen sowie Zugang zum Internet und eine E-Mail-Adresse haben. Dies braucht es, um Daten im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch einzutragen. Wenn Ihre Begleitperson sich in STH einschreibt, erhält sie von der STH-Studienzentrale der Charité eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Wir haben zudem für Ihre (potenzielle) Begleitperson eine eigene Übersicht mit Antworten zu häufigen Fragen zusammengestellt: "Fragen: Begleitpersonen".
  • Wie kann ich mich in STH einschreiben?
    Um an STH teilnehmen zu können, sind 2 Schritte wichtig: Eine Begleitperson – wie eine Angehörige oder einen Nachbarn – bitten, mitzumachen (Informationen für Begleitpersonen finden Sie unter "Fragen > Begleitpersonen") Über Ihre Hausärztin oder den Hausarzt in das Programm einschreiben lassen Die STH-Studienzentrale der Charité – Universitätsmedizin Berlin kontaktiert Sie anschließend für alle weiteren Schritte. Sofern Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin noch nicht an STH teilnimmt, geben Sie gerne Hinweise auf das Projekt und diese Webseite www.sth-berlin.org. Oder nehmen Sie einen Flyer zu Ihrer Hausarztpraxis mit. Weisen Sie auch gerne auf die Vorteile hin, die Hausarztpraxen durch eine Teilnahme an STH haben (siehe PDF "Infoblatt Hausarztpraxis").
  • Was passiert nach meiner Einschreibung in STH?
    Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin schickt Ihre unterschriebene Teilnahmeerklärung (Anlage 2) und bestenfalls auch die Teilnahmeerklärung Ihrer Begleitperson (Anlage 3) an die STH-Studienzentrale der Charité. Die Charité prüft Ihre Teilnahmeerklärung und die Teilnahmeerklärung Ihrer Begleitperson und schickt Ihnen daraufhin einen Brief. Darin sind enthalten: die Rufnummer der STH-Leistelle, mit der Sie im Projektzeitraum akute ärztliche oder pflegerische Unterstützung erhalten Ihre Zugangsdaten zum Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch eine Einladung zu einer Kurz-Schulung. Die Teilnahme an der Schulung ist online oder in Präsenz möglich. Sofern Sie nicht in der Lage sind teilzunehmen, ist es ausreichend, wenn sich Ihre Begleitperson schulen lässt. Auch Ihre Begleitperson erhält von der Charité getrennt vergleichbare Information inklusive eigener Zugangsdaten in das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten für das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch (DiG) haben, können Sie Ihr DiG mit Informationen füllen, z.B. mit Kontaktdaten Ihrer Unterstützer oder Ihrer Patienten- oder Notfallverfügung. Diese Aufgabe kann auch durch Ihre Begleitperson oder Ihre Hausarztpraxis unterstützt werden. Einer von Ihnen klickt anschließend im DiG den Knopf "Hausarzt informieren, dass Daten ausgefüllt wurden". Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin im DiG Ihre Dateneingabe im DiG bestätigt, können Sie das komplette STH-Versorgungsangebot nutzen. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen auch die STH-Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zur Verfügung, die Sie in Akutfällen medizinisch oder pflegerisch unterstützt.
  • Wie komme ich oder meine Begleitperson in das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch?
    Wenn Sie sich über Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin in STH einschreiben, erhalten Sie durch die Charité Ihre Einwahldaten in das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch (DiG). Auch Ihre Begleitperson erhält eine gesonderte Information mit persönlichen Einwahldaten. Das DiG ist immer ganz unten über die Startseite dieser Webseite erreichbar: www.sth-berlin.org bzw. auch direkt über diesen Link anwählbar: https://tagebuch.sth-dig.org/login.php
  • Wie sind meine Ärztinnen und Ärzte in STH eingebunden und was habe ich dabei zu berücksichtigen?
    Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) die Eintragungen sehen, die Sie oder Ihre Begleitperson mindestens wöchentlich zu Ihrem Gesundheitszustand hinterlegen. Das kann Ihrem Hausarzt helfen, Sie besser zu betreuen. Achtung: Der Hausarzt oder die Hausärztin ist allerdings nicht verpflichtet, täglich in das DiG zu schauen! Haben Sie Behandlungs- oder Beratungsbedarf, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin auf. Mit Ihrer Teilnahme an STH verpflichten Sie sich, nur noch den Hausarzt oder die Hausärztin aufzusuchen, der/die Sie ins das Programm STH eingeschrieben hat. Sofern diese Ärztin oder dieser Arzt nicht verfügbar ist (z.B. aufgrund von Urlaub), können Sie selbstverständlich die Vertretung in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Fachärzte und Fachärztinnen weiterhin aufsuchen wie bisher. Ihre Fachärzte sind nicht Teil des STH-Programmes. Das bedeutet, dass die Fachärzte auch Ihre Daten im DiG nicht sehen können und dort nichts eintragen können. Als Patientin oder Patient haben Sie selbst aber immer die Möglichkeit, Ihrem Facharzt eigene Informationen aus Ihrem DiG zu zeigen.
  • Wie handle ich, wenn ich akute pflegerische oder medizinische Hilfe brauche?
    Manchmal gibt es einen akuten Versorgungsbedarf, der nicht lebensbedrohlich ist. In solchen Fällen kontaktieren Sie bitte zuerst Ihre Hausarztpraxis oder Ihren regulären Pflegedienst -- abhängig vom konkreten Bedarf. Sind diese nicht verfügbar, rufen Sie bitte die STH-Leitstelle an. Die Rufnummer wird Ihnen bei Teilnahme am STH-Projekt durch die Charité – Universitätsmedizin Berlin per Post zur Verfügung gestellt und im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) angezeigt. Der in der STH-Leitstelle zuständige Mitarbeitende entscheidet dann, ob weitere STH-Leistungserbringer einbezogen werden müssen. Dies können sein: Ärztinnen und Ärzte, die telefonisch beraten oder für Hausbesuche vorbeikommen Pflegerische oder unterstützende Hilfsorganisationen, die einen Hausbesuch vornehmen sowie Notfallmediziner der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Bitte beachten Sie: STH ersetzt nicht Ihren regulären Pflegedienst oder Ihren Hausarzt bzw. Hausärztin. Aber in Fällen, in denen Sie unerwartet und zeitnah Unterstützung brauchen, ist ein Anruf bei der STH-Leitstelle ideal. Auch Ihr Umfeld kann die STH-Leitstelle für Sie anrufen. In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte ohne weitere Verzögerung direkt unter der Telefonnummer 112 die Berliner Rettungsdienste oder suchen Sie umgehend eine Notaufnahme auf! Sind Sie sich unsicher, ob ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt? Auch in der STH-Leitstelle wird telefonisch geklärt, ob eine direkte Weiterleitung an die Berliner Rettungsdienste notwendig wird.
  • Wer kann meine Daten im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) sehen?
    Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann Ihre Eintragungen oder die Eintragungen Ihrer Begleitperson im Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG) einsehen und bei Handlungsbedarf eingreifen. Achtung: Der Hausarzt ist allerdings nicht verpflichtet, täglich in das DiG zu schauen! Haben Sie Behandlungs- oder Beratungsbedarf, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder Iher Hausärztin auf. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin wird im „Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch“ (DiG) in Absprache mit Ihnen zudem Gesundheitsdaten eintragen, die Sie weiteren Versorgern des STH-Unterstützungsnetzwerkes zur Verfügung stellen möchten. Rufen Sie oder Ihr Umfeld die STH-Leitstelle an, können bei Bedarf folgende Versorger Ihre Eintragungen sehen: Ärztinnen und Ärzte für telefonische Beratung und Hausbesuche, pflegerische oder unterstützende Hilfsorganisationen oder Notfallmediziner der Charité. Die im DiG eingetragenen Daten helfen den weiteren Versorgern dabei, Sie im Akutfall bestmöglich zu betreuen. Bitte beachten Sie, dass beispielsweise die Berliner Feuerwehr, Facharztpraxen oder Krankenhauspersonal jenseits der Telemedizinischen Anbindung an die Zentrale Notaufnahme der Charité (Campus Benjamin Franklin) keinen unmittelbaren Einblick in das DiG haben. Wenn Sie möchten, können Sie die Eintragungen im DiG aber natürlich auch diesen Versorgern zeigen. Um das DiG zu benutzen, brauchen Sie nur Internet und ein internetfähiges Gerät (z.B. Smartphone, Computer). Einzelne Dokumente im DiG können Sie zudem ausdrucken, beispielsweise Ihren aktuellen Medikationsplan. Einzelne Eintragungen im DiG werden im Rahmen wissenschaftlicher Fragestellungen ausgewertet. Dabei wird immer nur mit pseudonymisierten Daten gearbeitet. Das heißt, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können nicht erkennen, wer Sie sind, da z.B. Ihr Name oder Ihre Adresse den Mitarbeitenden nicht angezeigt wird.
  • Wie gehe ich vor, wenn ich das Passwort für das Gesundheitstagebuch oder die Rufnummer für die STH-Leistelle verlegt oder vergessen habe?
    Nach Ihrer erfolgreichen Einschreibung schickte Ihnen die STH-Studienzentrale der Charité per Post: Ihren Benutzernamen für das Digitale interaktive Gesundheitstagebuch und die Rufnummer der STH-Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, um in Akutsituationen ärztliche oder pflegerische Unterstützung zu erhalten. Sie können sich auf der Webseite des Gesundheitstagebuches jederzeit selbst durch einen Klick auf den Button ganz unten „Passwort neu anlegen/Passwort vergessen“ ein neues Passwort erstellen. Wenn Sie sich dann im Gesundheitstagebuch mit Ihren Zugangsdaten einloggen, sehen Sie dort auch wieder die STH-Rufnummer. Sollte es dennoch Probleme geben, wenden Sie sich gerne an die STH-Studienzentrale.
  • Wie lange läuft das STH-Angebot insgesamt und muss ich am Ende kündigen?
    Ihre Teilnahme endet automatisch am 30.09.2025. Sie brauchen nicht kündigen. Bitte beachten Sie: Mit dem Ende von STH wird auch die STH-Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschaltet. Auch ein Zugang in Ihr Digitales interaktives Gesundheitstagebuch ist danach nicht mehr möglich. Warum endet STH? STH ist aktuell ein Forschungsprojekt mit einer begrenzten Projektlaufzeit. Wir hoffen, ein vergleichbares Angebot zu einem späteren Zeitpunkt neu auflegen zu können.
  • An wen wende ich mich bei noch offenen Fragen, Verbesserungsideen oder Kritik?
    Pflegebedürftige wenden sich bitte… bei medizinischen Fragen sowie Interesse an einer Einschreibung in „Stay@Home – Treat@Home" an ihren eigenen Hausarzt oder ihre Hausärztin. bei allen anderen Themen gerne direkt an die STH-Studienzentrale der Charité – Universitätsmedizin Berlin: Fr. Katrin Haug/Fr. Silke Piedmont unter info@sth-berlin.org sowie +49 30 450 552 787.
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